Schlüsseltechnologien im produktionsnahen Umfeld 2025

Die Förderung unterstützt die Erforschung und Weiterentwicklung von Schlüsseltechnologien zur Stärkung der Produktion in Österreich. Ziel ist es, die Technologiesouveränität und Resilienz Österreichs zu erhöhen und die digitale und grüne Transformation voranzutreiben. Dabei stehen die Themenfelder Robotik, Advanced Materials, Photonik, und Quantentechnologien im Fokus.

Nationale Forschung und Entwicklung in den Themenfeldern Robotik, Advanced Materials, Photonik und Quantentechnologien.

Einreichzeitraum

03. September 2025 - 03. Dezember 2025, 12:00 Uhr

Was wird gefördert?

Es werden kooperative F&E-Projekte gefördert, welche die Ausschreibungsziele adressieren und zu einem der folgenden Schwerpunkte zuordenbar sind:

  • Advanced Materials
  • Photonik und Quantentechnologien
  • Robotik

Details zu den geforderten Inhalten finden Sie im Ausschreibungsleitfaden im Downloadbereich.

Wer wird gefördert?

Förderbar sind Unternehmen jeder Rechtsform, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro Vorhaben ist eine Förderung von max. 1,5 Mio. EUR möglich. Die Förderquote ist abhängig vom Organisationstyp der einzelnen Partner (KMU, MU, GU, Forschungseinrichtung, ...) sowie von der Forschungskategorie und beträgt maximal 85 %. Genauere Informationen finden Sie im Instrumentenleitfaden.

Was sind die Einreichkriterien?

Einreichberechtigt sind Konsortien, bestehend aus mindestens zwei Partnern, wobei zumindest ein österreichisches Unternehmen am Projektvorhaben beteiligt sein muss.

Im Konsortium muss zudem entweder ein KMU, eine Forschungseinrichtung oder eine Organisation aus einem weiteren EU-Mitgliedstaat oder einer Vertragspartei des EWR-Abkommens vertreten sein.

Zudem darf kein Unternehmen mehr als 70% der förderbaren Projektkosten tragen und der Anteil der Forschungseinrichtungen an den förderbaren Kosten darf kumuliert 70% nicht übersteigen.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die Kosten dargestellt werden.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Eine Förderentscheidung ist ab Mitte März 2026 zu erwarten.

Kontakt

Dr. Stefan SMETACZEK
Tel.: +43 (577) 55-5087
E-Mail: stefan.smetaczek@ffg.at

Weitere Kontakte auf der Ausschreibungsseite der FFG